Die öffentliche Mitwirkung

In der laufenden 1. Phase wurden das räumliche Entwicklungsleitbild und der kommunale Gesamtplan Verkehr erarbeitet. Vom 3. November bis am 3. Dezember 2020 konnte die Bevölkerung, politische Behörden, Parteien und Verbände zu den Entwürfen Stellung nehmen.

Am Montag, 4. April 2022 fand eine Informationsveranstaltung im Mehrzweckgebäude Racht statt, wo die wesentlichen Inhalte der Revision der Bevölkerung vorgestellt wurde. Die Präsentation der Infoveranstaltung können Sie hier herunterladen.

Vom 8. April bis am 9. Mai 2022 lagen die Entwürfe der Planungsinstrumente (Bauzonenplan, Kulturlandplan sowie Bau- und Nutzungsordnung) zur Mitwirkung öffentlich auf. Die eingegangenen Rückmeldungen werden zurzeit ausgewertet. Die Anträge und der Umgang damit werden zu gegebener Zeit in einem Mitwirkungsbericht veröffentlicht.

Unterlagen mit Genehmigungsinhalt


Bau- und Nutzungsordnung

In der Bau- und Nutzungsordnung werden die allgemeinen Vorschriften zum Planen und Bauen für alle Zonen aufgeführt. Die Zonenvorschriften umfassen Bestimmungen zur zulässigen Nutzung, zu den Baumassen, enthalten Schutzvorschriften und weitere Bestimmungen. In einer synoptischen Darstellung wird der Entwurf der neuen Vorschriften dem bisherigen Reglement gegenübergestellt. Damit sind Änderungen einfach erkennbar.

Änderungspläne

Die Änderungspläne "Bauzonen" und "Kulturland" zeigt auf, welche Anpassungen gegenüber den heute gültigen Nutzungsplänen vorgenommen wurden. Da es sich um eine Teilrevision handelt, werden diese Änderungspläne genehmigt.

Orientierende Unterlagen


Planungsbericht

Der Planungsbericht umschreibt die vorgenommenen Anpassungen und zeigt die Zusammenhänge der Aspekte Siedlung, Landschaft und Verkehr auf.

Nachgeführter Bauzonenplan

Der Bauzonenplan ist ein grundeigentümerverbindliches Planungsinstrument, in welchem die zulässige Nutzung innerhalb des Siedlungsgebiets definiert ist. Da es sich bei der aktuellen Revision um eine Teilrevision handelt, ist nach wie vor der Bauzonenplan von 2011 gültig. Der hier vorliegende nachgeführte Bauzonenplan gilt als Arbeitsplan, bei dem alle Änderungen der Teilrevision in den rechtsgültigen Bauzonenplan integriert wurden.

Nachgeführter Kulturlandplan

Im Kulturlandplan werden die zulässigen Nutzungen ausserhalb des Siedlungsgebiets und der Schutz von Natur und Landschaft grundeigentümerverbindlich festgelegt. Da es sich bei der aktuellen Revision um eine Teilrevision handelt, ist nach wie vor der Kulturlandplan von 2011 gültig. Der hier vorliegende nachgeführte Kulturlandplan gilt als Arbeitsplan, bei dem alle Änderungen der Teilrevision in den rechtsgültigen Kulturlandplan integriert wurden.

Landschaftsinventar

Im Landschaftsinventar werden die Natur- und Landschaftsobjekte von Frick erfasst. Es dient dem Schutz des ökologischen Haushalts und der seltenen, wertvollen Pflanzenarten sowie der für Tiere und Pflanzen wichtigen Vernetzung von Grünräumen


Als wichtige Grundlagen für die Revision der Planungsinstrumente wurden in der Phase 1 ein Räumliches Entwicklungsleitbild sowie einen Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) erarbeitet. Diese Unterlagen wurden bereits mitgewirkt und in der Zwischenzeit vom Gemeinderat beschlossen. Sie können unter Downloads bezogen werden.